Angeln in Sachsen

Um in Sachsen Angeln gehen zu können, benötigt man einen Fischereischein. Wer nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Fischereirechtes ist, bedarf darüber hinaus immer auch einer privatrechtlichen Erlaubnis - dem Erlaubnisschein (Angelberechtigung) - um in einem fremden Gewässer angeln und Fische oder Fischnährtiere entnehmen zu dürfen. Dieser Erlaubnisschein kann nur vom Eigentümer oder Pächter des Fischgewässers an Personen ausgegeben werden, die im Besitz eines Fischereischeines sein müssen.

Die Fischereischeinpflicht gilt als zwingende Voraussetzung uneingeschränkt auch für die erwerbsmäßige Berufsfischerei und die Erlaubnisscheinausgabe an zu Erwerbszwecken genutzten Gewässern von Fischereiunternehmen. Angelerlaubnisscheine sind an eine gesetzlich vorgegebene Form gebunden.

Weitere Infos & Ansprechpartner

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Fischereibehörde 
Telefon: (035931) 296-43
» www.landwirtschaft.sachsen.de/fischerei

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